Allgemeine Geschäftsbedingungen Impulstage

 
Gebühren
Die Seminargebühren decken alle anfallenden Kosten für Referent/in, Seminarräume und Material im Seminar ab. Ihre Unterbringung während der Seminardauer und Ihre Mahlzeiten organisieren und bezahlen Sie bitte in Eigenregie.
 
Individuelle Voraussetzung
Die Seminare enthalten Selbsterfahrungsanteile, die keine Psychotherapie sind und eine solche nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische Belastbarkeit voraus.
 
Programm und ReferentInnen
Der Veranstalter behält sich vor, das Programm kurzfristig geringfügig zu ändern, sowie im Falle zwingender Verhinderung der ReferentInnen (z.B. Krankheit) für qualifizierten Ersatz zu sorgen.
 
Vertraulichkeit
Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Informationen, die er durch die Teilnehmenden erfährt, Dritten nicht zugänglich zu machen. Auch die Teilnehmenden binden sich an eine strikte Schweigepflicht über alle persönlichen Informationen.
 
Anmeldung
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Bestätigungsmail. Die offizielle Platzzusage erfolgt nach einer kurzen Bearbeitungszeit seperat per Mail.
Zwei Wochen vor Seminartermin erhalten Sie die zugehörige Rechnung sowie alle wichtigen Infos zum Seminartag. Anmeldungen und Stornierungen bedürfen immer der Schriftform und sind nur in Verbindung mit einer schriftlichen Bestätigung innerhalb von 7 Werktagen gültig.
Senden Sie diese bitte per E-Mail oder Post an Regine Aicher:
 
Schulz von Thun Institut
Regine Aicher
Rothenbaumchaussee 20
20148 Hamburg

Nehmen Sie Überweisungen bitte ausschließlich auf das in der Anmeldebestätigung genannte Konto vor und geben Sie bitte die Rechnungsnummer, den Teilnehmer/innen-Namen, sowie den Titel und das Datum der Veranstaltung an.
 
Stornierung
Sollten Sie gezwungen sein, von Ihrer Anmeldung zurückzutreten, berechnen wir bei einer Absage bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 20% der Teilnahmegebühren. Alle darüber hinaus gehenden Gebühren werden Ihnen erstattet. Sollten Sie kurzfristig, auch unverschuldet, innerhalb von vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn stornieren, müssen wir 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung stellen. Ist es Ihnen möglich, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, bzw. gelingt es uns, den Platz anderweitig zu besetzen, fallen für Sie 20% Bearbeitungspauschale an. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von zwei Wochen vor Seminarbeginn müssen wir die volle Teilnahmegebühr in Rechnung stellen, sofern wir den Platz nicht neu besetzen können. Gelingt es uns, Ihren Platz neu zu vergeben, fallen auch hier 20% Bearbeitungspauschale an. Sollte ein Seminar seitens des Veranstalters aus zwingenden Gründen ganz abgesagt werden müssen, so werden den Teilnehmenden die vollen Seminargebühren selbstverständlich erstattet.
 
Haftung (Online-Impulstage)
Treten während einer Online-Veranstaltung auf Seiten des Teilnehmers oder der Teilnehmerin zeitweise oder dauerhafte technische Probleme auf, die nicht vom Veranstalter zu verantworten sind, kann die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet werden.
 
Seminarabsage seitens des Veranstalters
Sollte eine Veranstaltung seitens des Veranstalters abgesagt werden, so werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche  (z.B. die Kostenübernahme für nicht stornierbare Zugtickets, Flugkosten oder Hotelkosten) sind ausgeschlossen.
 
Seminar-Rücktrittsversicherung
Zu Ihrer Seminarbuchung empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Seminar-Versicherung. Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse können Ihre Teilnahme an einem verbindlich gebuchten Seminar unmöglich machen.
 
Mit einer Seminar-Rücktrittversicherung können Sie sich für den Fall, dass Sie Ihre Teilnahme an einem Seminar absagen müssen, gegen die finanziellen Folgen absichern (s. AGB).
 
Bitte schließen Sie die Versicherung erst ab, nachdem Sie eine verbindliche Platzzusage von uns erhalten haben.
 
Eine Erkrankung infolge von Covid-19 ist bei der Seminar-Versicherung der HanseMerkur eine versicherte Krankheit.
 
 
Hier können Sie eine Seminar-Versicherung bei der ERGO online abschließen.
 
Grundsätzlich ist eine Erkrankung zwar ein versicherter Rücktrittsgrund, doch besteht bei der ERGO eine Ausnahme für Krankheiten, die von der WHO als Pandemie klassifiziert sind. Somit ist eine Erkrankung an Covid-19 bei der ERGO kein versicherter Rücktrittsgrund.
 
Möchten Sie eine Erkrankung infolge von Covid-19 bei der ERGO absichern, erweitern Sie bitte Ihren Schutz durch Abschluss eines Ergänzungs-Schutz Covid-19.